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   ArbG Duisburg, 22.08.2018 - 4 Ca 978/18   

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ArbG Duisburg, 22.08.2018 - 4 Ca 978/18 (https://dejure.org/2018,56007)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 22.08.2018 - 4 Ca 978/18 (https://dejure.org/2018,56007)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 22. August 2018 - 4 Ca 978/18 (https://dejure.org/2018,56007)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

    Auszug aus ArbG Duisburg, 22.08.2018 - 4 Ca 978/18
    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der zur Folge Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung des Feiertagszuschlages für Ostersonntag haben, wenn ein Tarifvertrag Zuschläge für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen vorsieht, landesrechtlich dieser Tag kein gesetzlicher Feiertag ist(BAG 17.03.2010 - 5 AZR 317/09- Rn. 18, juris).

    Eine betriebliche Übung scheidet dann aus, wenn aus Sicht des Anspruchstellers ausschließlich die Erfüllung eines vermeintlichen tarifvertraglichen Anspruchs, also Normverzug begehrt wird (vergleiche BAG 17.08.2011- 10 AZR 347/10- Rn. 21, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 17; juris).

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 347/10

    Zeitzuschlag für Feiertagsarbeit

    Auszug aus ArbG Duisburg, 22.08.2018 - 4 Ca 978/18
    Eine betriebliche Übung scheidet dann aus, wenn aus Sicht des Anspruchstellers ausschließlich die Erfüllung eines vermeintlichen tarifvertraglichen Anspruchs, also Normverzug begehrt wird (vergleiche BAG 17.08.2011- 10 AZR 347/10- Rn. 21, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 17; juris).
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 615/15

    Flugbegleiter - Tarifvertragliche Zulage für Zeiten der Teilnahme an einer

    Auszug aus ArbG Duisburg, 22.08.2018 - 4 Ca 978/18
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr. vgl. z.B. BAG 02.11.2016 - 10 AZR 615/15 - Rn. 14, 28.03.2013 - 3 AZR701/12-Rn. 13; juris ).
  • LAG Düsseldorf, 06.03.2019 - 7 Sa 1002/18

    § 4 b) Ziff. 1e) des Manteltarifvertrages für die Brot- und Backwarenindustrie

    I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 22.08.2018, 4 Ca 978/18, abgeändert:.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 22.08.2018, 4 Ca 978/18, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn für den 04.06.2017 119, 77 EUR netto sowie weitere 119, 77 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.05.2017 zu zahlen.

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